|
Die Ranglistenordnung
1. Jede/r Ranglistenspieler/in kann alle links neben ihr/ihm sowie alle rechts über ihr/ihm stehende/n Spieler/innen, mindestens jedoch vier vor ihr/ihm stehende Spieler/innen fordern (die 1 kann auch von 3, 4 und 5 gefordert werden).
2. Jede Forderung ist in die Forderungsliste einzutragen, nachdem der/die Geforderte in Kenntnis gesetzt und ein Spieltermin vereinbart wurde. Jede/r Spieler/in darf nur einmal in der Forderungsliste stehen.
3. Innerhalb von 10 Tagen nach der Eintragung muss das Spiel ausgetragen werden. Nach dieser Frist gelten beide Spieler/innen wieder als forderungsfrei.
4. Die Annahme einer Forderung hat grundsätzlich Vorrang vor dem eigenen Forderungsrecht. Lehnt ein/e Spieler/in eine Forderung ab oder kann mit einem/einer Spieler/in für längere Zeit kein Termin vereinbart werden, dann entscheidet der Sportwart, ob der/die Spieler/in neutralisiert (bei Verletzung) oder übersprungen wird.
5. Der/die Fordernde hat neue Bälle zu stellen.
6. Ein Schiedsrichter kann auf Wunsch hinzugezogen werden.
7. Das Ergebnis des Forderungsspiels ist in der Forderungsliste zu vermerken. Eine eventuelle Änderung der Rangliste wird vom Vorstand vorgenommen.
8. Tritt ein/e Spieler/in zu einem vereinbarten Forderungsspiel nicht an, so gilt das Spiel als verloren, es sei denn, es liegen unabwendbare Hinderungsgründe vor.
9. Der/die Verlierer/in eines Forderungsspiels darf erst nach 7 Tagen erneut fordern. Der/die Sieger/in eines Forderungsspiels braucht 14 Tage lang keine neue Forderung anzunehmen.
10. Spieler/innen, die nicht in der Rangliste vertreten sind, können sich beim ersten Mal an einer Stelle ihrer Wahl in die Rangliste einfordern. Verlieren sie das Spiel, werden sie ans Ende der Rangliste gesetzt.
11. Jede/r Spieler/in muss mindestens ein Forderungsspiel in der Sommersaison bestreiten, sonst wird er/sie aus der Rangliste entfernt. Ausnahmen gelten nur nach Absprache mit dem Sportwart und für die jeweilige Nummer 1.
|